Kostenübernahme

Für Privat­versicherte und Selbstzahlende

Jede Krankenversicherung ist anders

Welche Möglichkeiten der Kosten­übernahme gibt es?

Selbstzahlende

  • Egal, wie Sie versichert sind, ist es natürlich immer möglich, die Kosten selbst zu übernehmen. Die Dauer der Therapie ist dabei individuell – sie richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Die Kosten und der Therapie­plan sind die gesamte Zeit transparent.

  • Möchten Sie die Kosten selbst tragen, werden die Therapiesitzungen nach der offiziellen Gebührenordnung für Psycho­therapeuten (GOP) abgerechnet.

    Eine Einzelsitzung (50 Minuten) beträgt aktuell 131,15 € (3,0–facher Satz).

Privatversicherte

  • Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrer Erkrankung und den Vorgaben Ihrer privaten Kranken­versicherung. Informieren Sie sich daher bitte vorab über Umfang und Ablauf der Kosten­­übernahme bei Ihrer Versicherung.

    In den meisten Fällen übernehmen private Kranken­­versicherungen die ersten fünf Sitzungen ohne weiteres. Falls anschließend ein Antrag notwendig sein sollte, unterstütze ich Sie dabei gerne.

  • Die Abrechnung einer Einzel­sitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psycho­therapeuten (GOP) und den Abrechnungs­empfehlungen von Juli 2024.

    Psychotherapeutische Sprechstunde
    134,06 € (max. 3x)

    Probatorische Sitzung
    100,55 € (max. 5x)

    Psychotherapeutische Akutbehandlung
    134,06 € (12x)

    Psychotherapeutische Kurzzeittherapie
    134,06 € (24x)

    Psychotherapeutische Langzeittherapie
    100,55 € (Faktor 2,3) bis 153,00 € (Faktor 3,5)
    (bis zu 80x inkl. Kurzzeittherapie)
    je nach Komplexität der Behandlung

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten­­übernahme durch gesetzliche Kranken­­kassen ist in meiner Praxis leider nicht möglich.

Schritt für Schritt integrieren wir gewünschte Veränderungen in Ihr Leben, damit Sie schließlich wieder auf eigenen Beinen stehen.