
Kostenübernahme
Für Privatversicherte und Selbstzahlende
Jede Krankenversicherung ist anders
Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es?
Selbstzahlende
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Egal, wie Sie versichert sind, ist es natürlich immer möglich, die Kosten selbst zu übernehmen. Die Dauer der Therapie ist dabei individuell – sie richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Die Kosten und der Therapieplan sind die gesamte Zeit transparent.
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Möchten Sie die Kosten selbst tragen, werden die Therapiesitzungen nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
Eine Einzelsitzung (50 Minuten) beträgt aktuell 131,15 € (3,0–facher Satz).
Privatversicherte
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Die Dauer der Therapie richtet sich nach Ihrer Erkrankung und den Vorgaben Ihrer privaten Krankenversicherung. Informieren Sie sich daher bitte vorab über Umfang und Ablauf der Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung.
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die ersten fünf Sitzungen ohne weiteres. Falls anschließend ein Antrag notwendig sein sollte, unterstütze ich Sie dabei gerne.
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Die Abrechnung einer Einzelsitzung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen von Juli 2024.
Psychotherapeutische Sprechstunde
134,06 € (max. 3x)Probatorische Sitzung
100,55 € (max. 5x)Psychotherapeutische Akutbehandlung
134,06 € (12x)Psychotherapeutische Kurzzeittherapie
134,06 € (24x)Psychotherapeutische Langzeittherapie
100,55 € (Faktor 2,3) bis 153,00 € (Faktor 3,5)
(bis zu 80x inkl. Kurzzeittherapie)
je nach Komplexität der Behandlung
Gesetzlich Versicherte
Die Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in meiner Praxis leider nicht möglich.
